Cyber-Versicherung

Viele Unternehmensprozesse sind automatisiert oder haben Schnittstellen zur digitalen Welt. Cyberrisiken wie Hackerangriffe, IT-Ausfälle oder weitere Cyberkriminalität sind ein ernst zu nehmendes Risiko. Denn die Höhe des tatsächlichen Schadens, wie entgangener Gewinn oder eine geschädigte Reputation, zeigt sich oft erst einige Zeit später.

Dazu kommt: Wenn eine Firma durch unzureichende Sicherung des Datenbestandes eine Schädigung seiner Kunden begünstigt, macht sie sich mitschuldig (siehe u. a. IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB).

Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung oder Firmen-Haftpflichtversicherung kommt in den allermeisten Fällen für solche Cyber-Schäden gar nicht (oder nur in geringem Umfang) auf.

Für Schäden aus dem Bereich Cyberkriminalität benötigen Unternehmen eine maßgeschneiderte Cyber-Versicherung, die für Eigenschäden und Fremdschäden gerade steht.

Was leistet die Cyber-Versicherung?

Je nach Umfang des Vertrages sind die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche versichert, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Leistungsbeispiele:

Cyber-Kosten
  • Soforthilfe und Forensikkosten (Kosten der Ursachenermittlung)
  • Krisenkommunikation/PR-Maßnahmen
  • Benachrichtigungskosten und Callcenter-Leistung
  • Systemverbesserungen nach einer Informationssicherheitsverletzung
Cyber-Drittschadendeckung (Haftpflicht)
  • Befriedigung oder Abwehr von Ansprüchen Dritter
  • Rechtswidrige elektronische Kommunikation
  • Vertragsstrafe wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen
  • Vertragliche Haftpflicht bei Datenverarbeitung durch Dritte
  • Rechtsverteidigungskosten
  • Ansprüche der E-Payment-Serviceprovider
Cyber-Eigenschadendeckung
  • Betriebsunterbrechung durch Ursachenermittlung im Schadenfall
  • Betriebsunterbrechung durch Ausfall eines Dienstleisters
  • Betriebsunterbrechung durch technische Probleme (Fehlfunktionen) der informationsverarbeitenden Systeme
  • Wiederherstellung von Daten (auch Entfernen der Schadsoftware)
  • Cyber-Diebstahl/Cyber-Erpressung
  • Cyber-Betrug
  • Übernahme von Belohnungsgeldern
  • Elektronischer Zahlungsverkehr

Schadenbeispiele:

Cyber-Angriff auf Versicherungsgesellschaft

Im Juli 2021 wurde eine deutsche Versicherungsgesellschaft Opfer eines kriminellen Cyberangriffs. Den Tätern gelang es, die hohen Sicherheitsstandards zu überwinden, einige Daten zu stehlen und Systeme zu verschlüsseln.

Die Datenschutzbeauftragten mussten darüber hinaus tausende Dateien durchsehen, um festzustellen, inwieweit personenbezogene Daten / Kundendaten abgeflossen waren.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) erforderte eine individuelle schriftliche Information aller betroffenen Kunden.

Cyber-Angriff auf ein Ladenlokal

Im Herbst 2022 wurde ein Firmenkunde von uns Opfer einer Cyber-Attacke: Hacker hatten die Kontodaten der Firma ermittelt und über verschiedene Plattformen diverse Bestellungen ausgeführt. Neben einem finanziellen Schaden entstand ein hoher Zeit- und Personalaufwand.

Die Firma hatte zum Zeitpunkt des Schadens eine Betriebshaftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Beide Versicherungen kamen aber für den Cyberschaden nicht auf. Selbst die Anwaltskosten wurden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen, da es sich hierbei um einen nicht versicherten Schadenfall handelte.

Für solche Schäden ist daher immer eine Cyber-Versicherung zu empfehlen, welche die hier entstandenen Kosten übernommen hätte.

Bildquelle(n):
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Fordern Sie jetzt weitere Informationen zur Cyber-Versicherung an.

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