| Wohngebäudeversicherung - Nützliche Infos |
Kann man bei einem Hauskauf die Wohngebäudeversicherung wechseln?
Bei Erwerb eines Hauses übernehmen Sie auch die Wohngebäudeversicherung des ehemaligen Eigentümers. Besonders bei älteren Verträgen kommt es häufig vor, dass die Konditionen nicht optimal sind. In der Regel ist es empfehlenswert einen neuen Vertrag bei einam anderen Versicherer abzuschließen, um sowohl einen günstigeren Preis zu erzielen als auch einen besseren Leistungsumfang zu erhalten.
Innerhalb eines Monats ab Grundbucheintragung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht und können den Anbieter wechseln. Wichtig: Informieren Sie sich bei dem alten Versicherer über die Schäden der letzten fünf Jahre (Schadenanzahl, Schadendatum, Schadenart und Schadenhöhe). Diese haben haben einen Einfluss auf den Preis bei dem neuen Versicherer. Wann kann man seine Wohngebäudeversicherung kündigen?
Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zur Hauptfälligkeit. Diese können Sie Ihrem Vertrag entnehmen. In der Regel ist die Hauptfälligkeit der Tag, an dem der Vertrag ursprünglich begonnen hat. Die Kündigung muss also mehr als drei Monate vor der Hauptfälligkeit bei dem aktuellen Versicherer eingehen.
Ebenfalls möglich ist eine außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall. Nachdem der Versicherer über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden entschieden hat, können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Allerdings muß ein ersatzplichtiger Schaden vorgelegen haben. Ist eine Photovoltaikanlage automatisch mitversichert?
Das kommt ganz auf Ihre Vertragsbedingungen an. In den meisten Verträgen sind Photovoltaikanlagen allerdings nicht automatisch mitversichert, so dass man die Photovoltaikanlage in jedem Fall seinem Gebäudeversicherer melden sollte.
Zusätzlich zu beachten ist, dass die Photovoltaikanlage über die Gebäudeversicherung nur für die üblichen Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) geschützt wäre. Wenn Sie ein Angebot / Vergleich für eine Photovoltaik-Versicherung wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Unsere Premium-Partner
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