Young-Insurance.de Tipps zum Versicherungswechsel
Tipps zum Versicherungswechsel - Kündigungsmöglichkeiten
  • Sie haben auf young-insurance.de ein Angebot gefunden, dass Sie überzeugt, doch Sie müssen einen bestehenden Vertrag erst kündigen?
  • Sie möchten keine Kündigungsfristen mehr versäumen, doch blicken Sie bei der Vielzahl an Versicherungsverträgen nicht mehr durch?

Einen Überblick zu allgemeinen Kündigungsmöglichkeiten finden Sie hier:

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Sparte Allgemeine Kündigungsfrist Bei Hauptfälligkeit zum 1. Januar Sonstiges Kündigungsvorlage
Haftpflichtversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung
- im Schadenfall
Vorlage
Hausratversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung
- im Schadenfall
Vorlage
Glasversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung
- im Schadenfall
Vorlage
Gebäudeversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung
- im Schadenfall
Vorlage
Unfallversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung
- im Schadenfall
Vorlage
Rechtsschutzversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung
- im Schadenfall
Vorlage
Sachversicherungen 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung
- im Schadenfall
Vorlage
Gewerbeversicherungen 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung
- im Schadenfall
Vorlage
Kfz-Haftpflichtversicherung 1 Monat 30.11.* - bei Beitragserhöhung
- im Schadenfall
- bei Fahrzeugwechsel
- bei Abmeldung des Kfz
Vorlage
Krankenversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung Vorlage
Krankenzusatzversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung Vorlage
Zahnzusatzversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung Vorlage
Pflegezusatzversicherung 3 Monate 30.09.* - bei Beitragserhöhung Vorlage
Lebensversicherung meist 1 Monat jederzeit Alternative: Beitragsfreistellung Vorlage
Berufsunfähigkeitsversicherung meist 1 Monat jederzeit Alternative: Beitragsfreistellung Vorlage
Rentenversicherung meist 1 Monat jederzeit Alternative: Beitragsfreistellung Vorlage
Riester-Rente vierteljährlich jederzeit Alternative: Beitragsfreistellung Vorlage
Gesetzliche Krankenkasse 2 Monate nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 18 Monaten - bei Beitragserhöhung
- besondere Regelungen bei freiwilliger Mitgliedschaft
Vorlage
*Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens zum oben genannten Datum vorliegen

Allgemeines:

1. Kündigen Sie immer schriftlich und per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis über Ihre Kündigung haben.

2. Vorstehende Regelungen betreffen die Mehrzahl der bestehenden Versicherungsverträge. Im Einzelfall kann es Abweichungen geben. Prüfen Sie hierzu im Zweifel Ihre Vertragsbedingungen. Die vorgenannten Regelungen sind daher nicht abschließend und es kann keine Haftung hierfür übernommen werden.

3. Sofern Sie einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit vereinbart haben, muss diese erst erfüllt werden. Verträge mit einer Dauer von mehr als 3 Jahren können in der Regel ab dem 3. Jahr jährlich mit derselben Frist gekündigt werden.

4. Gerade im Bereich der privaten Krankenversicherung sollten Sie bereits eine schriftliche Zusage der neuen Gesellschaft vorliegen haben bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen.

Sie haben Fragen zum Vertragswechsel? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.