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Fragen und Antworten zum Thema Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist - neben der Krankenversicherung und der Haftpflichtversicherung - der wichtigste Versicherungsschutz überhaupt.
In der Regel ist es daher empfehlenswert - möglichst in jungen Jahren - eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sobald man Vorerkrankungen hat, wird es schwieriger eine gute und günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Häufig muss man dann auf Grund von individuellen Risikozuschlägen höhere Beiträge zahlen. Bei falschen Gesundheitsangaben kann der Versicherer im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten und muss nicht leisten.
Beispiel:
Zu beachten ist allerdings Folgendes: Grundsätzlich ist es bei Vorerkrankungen empfehlenswert, mit unserem Expertenteam Kontakt aufzunehmen: Wir können über eine unverbindliche Risikovoranfrage bei verschiedenen in Frage kommenden Versicherungsgesellschaften abklären, zu welchen Konditionen ein Antrag angenommen werden könnte. Sprich, ob der Versicherer den Antrag „normal“ annehmen würde, einen Risikozuschlag verlangen würde, einen Leistungsausschluss für die bestehende Vorerkrankung verlangt oder den Antrag sogar ablehnen würde. Nicht empfehlenswert ist es, auf eigene Faust einen Antrag bei einen oder mehreren Gesellschaften zu stellen, weil fast alle Versicherer die Ergebnisse des Antrages (also beispielsweise eine Antragsablehnung) in einer zentralen Wagnisdatei der Versicherer speichern. Auf diese Wagnisdatei können andere Versicherer zugreifen und werden einen Antrag daher noch strenger prüfen, wenn dort bereits eine Antragsablehnung einer anderen Gesellschaft gespeichert ist. Dies kann man nicht wirklich verallgemeinern. Je nach Versicherer ist teilweise auch bei schwerwiegenden Vorerkrankungen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Die Versicherer reagieren hier sehr unterschiedlich. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass einige Direktversicherer sehr schnell einen Antrag ablehnen, wo andere Versicherer einen Antrag noch annehmen würden (z.B. mit dem Ausschluss bestimmter Krankheiten oder etwa durch die Vereinbarung eines Risikozuschlags).
Bei folgenden Erkrankungen ist in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr abschließbar: In der Regel werden bestehende Allergien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Das heißt, dass der Antrag ohne Risikozuschlag angenommen wird, allerdings eine Berufsunfähigkeit ausgeschlossen wäre, die durch Allergien hervorgerufen wird. Andere Versicherer verlangen Risikozuschläge bei bestehenden Allergien (zum Beispiel 25 bis 100% Risikozuschlag auf den Normalbeitrag) und versichern bestehende Allergien mit. Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich. bereits ein Rückenleiden hat? In der Regel wird ein bestehendes Rückenleiden (z.B. Skoliose) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Das heißt, dass der Antrag ohne Risikozuschlag angenommen wird, allerdings eine Berufsunfähigkeit ausgeschlossen wäre, die durch ein Rückenleiden hervorgerufen wird. Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich. bereits an Bluthochdruck leidet? Bei Bluthochdruck wird geprüft, ob weitere Erkrankungen damit in Verbindung stehen und wie hoch der Bluthochdruck genau ist. In der Regel wird bei Bluthochdruck ein Risikozuschlag verlangt. Je nach Gesundheitszustand, den genauen Werten und dem Beruf kann die Antragsprüfung von einem Risikozuschlag bis zu einer Antragsablehnung variieren.
Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich. Bei Übergewicht wird der BMI geprüft. Bei einem BMI über 35 ist meist mit einer Antragsablehnung zu rechnen. Bei einem BMI unter 35 wird der gesamte Gesundheitszustand berücksichtigt und es kann je nach Übergewicht unterschiedliche Risikozuschläge geben.
Bei leichtem Übergewicht kann ein Antrag in der Regel normal, ohne Erschwernisse, angenommen werden. Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich. unter einer psychischen Erkrankung leidet? Psychische Erkrankungen sind inzwischen eine der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit. Daher sind die Versicherer hier besonders streng. Bei einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung ist daher meist von einer Antragsablehnung auszugehen. Selbst bei einer psychotherapeutischen Behandlung in den letzten fünf oder teilweise sogar zehn Jahren vor Antragstellung erfolgt meist eine Ablehnung des Antrages zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Je nach Art und Behandlungsdauer der psychischen Erkrankung ist in Einzelfällen eine Antragsannahme möglich. Beispiel: Vier Jahre vor Antragstellung fand eine befristete psychotherapeutische Behandlung statt, welche auf Grund eines Todesfalls eines Familienangehörigen nötig wurde. Teilweise besteht dann die Chance, dass ein Antrag angenommen werden kann. Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich. Das ist je nach Vorerkrankung unterschiedlich. Alternativ zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es andere Absicherungsformen wie z.B. eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Multi-Rente (fest definierter Leistungsumfang), eine Grundfähigkeitenversicherung, eine Absicherung für den Pflegefall, Unfallversicherungen usw.
Beispiele: Wenn man auf Grund eines Burn-Out-Syndroms oder Depressionen in den letzten zehn Jahren behandelt wurde, besteht in der Regel keine Chance für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Alternative käme aber evtl. eine Multi-Rente in Frage. Bei Diabetes ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur äußerst selten möglich. In der Regel erfolgt hier eine Ablehnung - sowohl für die Berufsunfähigkeitsversicherung als auch für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Je nach Gesundheitszustand besteht allerdings auch bei Diabetes die Möglichkeit zum Abschluss einer Multi-Rente mit Risikozuschlag. Nein, Erkrankungen die nach Abschluss des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages eintreten, müssen nicht gemeldet werden. Entscheidend ist der Gesundheitszustand vor bzw. bei Antragstellung. Wenn Sie später erkranken, ist dies nicht zu melden. Eine Meldung an den Versicherer sollte erst dann erfolgen, wenn die Erkrankungen so schlimm sind, dass Sie dadurch berufsunfähig werden.
auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Neben dem Gesundheitszustand werden auch Hobbys oder besondere Sportarten wie Motorsport, Tauchsport, Berufsreiten, Luftsport, etc. bei der Antragsprüfung berücksichtigt. Bei Antragstellung muss bei Ausübung eines solchen Hobbys (etwa Fallschirmspringen im Verein) ein separater Risikofragebogen ausgefüllt werden. Von einer normalen Antragsannahme, einem Risikozuschlag bis zur Antragsablehnung sind alle Ergebnisse möglich. Bei gefährlichen Hobbys ist daher unbedingt die Kontaktaufnahme zu unserem Expertenteam zu empfehlen, um im Rahmen einer Voranfrage bei verschiedenen Versicherern die bestmöglichen Ergebnisse zu erhalten.
Beispiel: Bei einer Antragsablehnung oder eines Risikozuschlages wurden diese Ergebnisse höchstwahrscheinlich in einer zentralen Wagnisdatei der Versicherer (sogenannte HIS-Datei) gespeichert. Dadurch können andere Versicherer auf diese Ergebnisse zugreifen und es wird schwieriger einen guten Versicherer zu finden, der einen Antrag (zu Normalkonditionen) annimmt.
Dies kommt allerdings sehr häufig vor, so dass dennoch Chancen bestehen, einen passenden Berufsunfähigkeitsvertrag zu erhalten. Nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf und nennen Sie auch klar, welcher Versicherer Ihren Antrag abgelehnt hat und wann dies war. Wenn Sie uns genaue Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen, können wir über eine Risikovoranfrage bei verschiedenen anderen Versicherungsgesellschaften für Sie prüfen lassen, zu welchen Konditionen ein Antrag dort - trotz des Eintrages in der Sonderwagnisdatei - angenommen werden kann. Anhand Ihrer Absicherungswünsche führen wir für Sie eine Vergleichsberechnung durch und treffen gemeinsam mit Ihnen eine Vorauswahl der Tarife mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis.
Im nächsten Schritt versuchen wir telefonisch mit einigen Versicherern abzuklären, zu welchen Konditionen ein Antrag angenommen werden könnte. Die Ergebnisse teilen wir Ihnen mit. Sollte der Versicherer (etwa bei mehreren Erkrankungen oder umfangreicherer Gesundheitsangaben) telefonisch keine Aussage machen wollen, können wir bei verschiedenen Versicherern gleichzeitig die Unterlagen zur unverbindlichen Antragsprüfung einreichen. Anschließend erhalten wir die Ergebnisse, zu welchen Konditionen ein Antrag bei den unterschiedlichen Gesellschaften angenommen würde. Diese Ergebnisse besprechen wir anschließend mit Ihnen (und nennen Ihnen dabei die einzelnen Vor- und Nachteile) und erst daraufhin entscheiden Sie, für welchen Versicherer Sie sich letztendlich entscheiden. Die benötigten Antragsunterlagen für Ihren Wunschtarif erhalten Sie danach von uns per Post und ergänzen die noch fehlenden Angaben. Daraufhin reichen Sie den Antrag bei uns ein und wir leiten diese an die entsprechende Stelle bei Ihrem Wunschversicherer ein. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie dann von der Versicherungsgesellschaft per Post. Teilweise kann es vorkommen, dass - je nach Gesundheitsangaben - eine Arztanfrage von der Versicherung bei Ihrem behandelnden Arzt gestellt werden muss. In diesem Fall muss ein "richtiger" Antrag bei der ausgewählten Versicherungsgesellschaft gestellt werden, um verbindliche Ergebnisse zu bekommen. |
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Ihre Wünsche:
- Füllen Sie das Online-Formular auf der nächsten Seite aus.
- Damit liefern Sie uns das Rüstzeug für einen ersten Vergleich verschiedener BU-Tarife.
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Vergleichsberechnung:
- Die erste Vergleichsberechnung liefert einen objektiven Marktüberblick.
- Wir filtern die besten Ergebnisse für Sie aus. Dabei achten wir natürlich auf den Preis, aber vor allem auch auf die Versicherungsbedingungen.
- Sie erhalten von uns eine Präsentation (pdf) per E-Mail. Hier stellen wir meistens 2-3 Tarife gegenüber, die wir als besonders empfehlenswert erachten.
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Abschluss:
- Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung für einen Tarif und klären alle offenen Fragen.
- Sollten bereits gesundheitliche Beschwerden vorliegen, klären wir für Sie im Vorfeld ob der gewünschte Tarif ohne Komplikationen abschließbar ist.
- Sie erhalten von uns den bereits vorausgefüllten Antrag zur Durchsicht. Diesen lassen Sie uns anschließend zukommen und wir reichen ihn bei der Wunschgesellschaft für Sie ein.
- Wir stehen Ihnen auch später jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung bei Fragen rund um Ihre BU-Absicherung.
Ihre Daten werden zu jeder Zeit streng vertraulich behandelt. Ihre Anfragen werden ausschließlich durch uns bearbeitet und nicht an Dritte, wie so oft üblich, veräußert bzw. weitergeleitet.



