Pflegezusatzversicherung: Diverse Tarifvarianten im Überblick

Es gibt verschiedene Tarifvarianten einer Pflegezusatzversicherung. Alle haben Ihre Vor- und Nachteile. Die wichtigsten Unterschiede finden Sie an dieser Stelle zusammengefasst.

Inhalt:

1. Pflegetagegeld und Pflegegeld
2. Pflegerente
3. Pflegekostenversicherung

1. Pflegetagegeld und Pflegegeld
Für Viele bietet das Pflegetagegeld eine geeignete Absicherungsform. Hierbei wird ein fester Betrag vereinbart, der später - im Fall einer Pflegebedürftigkeit - je nach Pflegestufe zur freien Verfügung steht. Diese Form bietet eine hohe Flexibilität und Planungssicherheit, da man vorab weiß, wieviel Geld im Fall einer Pflegebedürftigkeit dem Versicherten zusteht.

Die Leistungen richten sich meist nach einem Tagessatz.

Beispiel: Bei einem Pflegetagegeld von 50,- Euro werden im Monat rund 1.500,- Euro (50,- Euro * 30 Tage) im Fall einer Pflegebedürftigkeit bei Pflegestufe III ausgezahlt. Bei den Pflegestufen I und II wird hiervon ein anteiliger Betrag versichert. Auch hier gibt es bei den einzelnen Versicherern drastische Unterschiede in Bezug auf die jeweiligen Erstattungshöhen je nach Pflegestufe – selbst bei identischer Höhe des Pflegetagegeldes.

Ambulante / häusliche Pflege Versicherung A Versicherung B
Pflegetagegeld (Leistung/Tag) 50,- Euro 50,- Euro
Leistung bei Pflegestufe III 100%, also 50,00 Euro/Tag 75%, also 37,50 Euro/Tag
Leistung bei Pflegestufe II 70%, also 35,00 Euro/Tag 50%, also 25,00 Euro/Tag
Leistung bei Pflegestufe I 30%, also 15,00 Euro/Tag 25%, also 12,50 Euro/Tag

Wichtige Auswahlkriterien dieser Tarife:

Nicht jeder Tarif bietet die gleichen Leistungen, weshalb eine Vergleichbarkeit ohne professionelle Beratung kaum möglich ist. Ein reiner Preisvergleich bei identischer Pflegetagegeldhöhe kommt hier zu kurz, weil die Leistungen zu stark variieren.

Unterscheidungskriterien gibt es viele:

  • Wieviel leistet der Versicherer bei Pflegestufe III?
  • Wieviel leistet der Versicherer bei Pflegestufe II?
  • Wieviel leistet der Versicherer bei Pflegestufe I?
  • Wieviel leistet der Versicherer bei Demenz?
  • Wieviel leistet der Versicherer bei einer Pflege durch eine Fachkraft (Pflegedienst)?
  • Wieviel leistet der Versicherer bei einer Pflege durch Laien (Angehörige, Verwandte, Freunde)?
  • Wieviel leistet der Versicherer bei stationärer Pflegebedürftigkeit?
  • Bietet der Versicherer Assistanceleistungen bei Pflegebedürftigkeit (24-Stunden-Hotline, Soforthilfe im Ernstfall, Beförderung und Umzug in ein Pflegeheim, Menüservice, Installation von Hausnotrufsystemen)?
  • Bietet der Versicherer die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes (oder sogar eine Pflegeheimplatzgarantie)?
  • Müssen die Beiträge im Fall einer Pflegebedürftigkeit weiter gezahlt werden oder (und ab wann) bietet der Versicherer eine Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit?
  • Gibt es Wartezeiten oder Karenzzeiten?
  • Wie umfangreich sind die Gesundheitsfragen / kann man den Tarif auch mit gewissen Vorerkrankungen abschließen?

Gewisser Nachteil der Pflegetagegeldversicherung: Diese Tarifvariante ist nach Art der Krankenversicherung kalkuliert. Der Versicherer hat also (wie in der privaten Krankenversicherung) unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Beiträge mit der Zeit zu erhöhen. Zwar kalkulieren die Versicherer überwiegend vorsichtig und langfristig, dennoch muss bei steigendem medizinischen Fortschritt tendenziell auch von steigenden Kosten ausgegangen werden.
Um keine inflationsbedingte Minderung der versicherten Leistung zu haben, bieten die meisten Tarife eine Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung an.

Eine vergleichbare Tarifvariante ist der Pflegegeldtarif. Bei diesem kann das gewünschte Pflegegeld pro Monat und je nach Pflegestufe individuell zusammengestellt werden. Diese Variante ist also sehr vergleichbar mit dem Pflegetagegeld.

Die Pflegetagegeldversicherung oder Pflegegeldversicherung eignet sich für Personen jedes Alters. Je früher man eine Vorsorge trifft, desto preisgünstiger wird es.

2. Pflegerente
Die Pflegerente ist häufig für Personen ab 40 Jahren geeignet, die eine optimale Absicherung wünschen und Wert auf dauerhaft konstante Beiträge legen.

Bei der Pflegerentenversicherung werden die Tarife nach Art der Lebensversicherung kalkuliert, d.h. der monatliche Beitrag steht fest und kann vom Versicherer nicht nach oben "angepasst" werden. Die Leistungen des Tarifes werden vorab bei Vertragsabschluss festgelegt. Diese setzen sich in der Regel aus einer garantierten Rente bei Pflegebedürftigkeit und einer zusätzlichen Pflegerente (aus den Überschüssen des Versicherers) zusammen.

Häufig ist bei der Pflegerente ein Vertragsabschluss bei gesundheitlichen Beschwerden leichter als bei einer Pflegetagegeldversicherung. Um keine inflationsbedingte Minderung der versicherten Leistung zu haben, bieten die meisten Tarife eine Dynamik an.

Das garantiert stabile Beitragsniveau hat zur Folge, dass die Pflegerentenversicherung in der Regel bei Vertragsabschluss meist teurer ist als eine Pflegetagegeldversicherung. Je nach finanzieller Situation oder bei gesundheitlichen Beschwerden kann die Pflegerentenversicherung für Personen ab 40 Jahren allerdings auch die beste Variante darstellen. Insbesondere, wenn man langfristig stabile Beiträge wünscht.

Im Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche Pflegerente lebenslang.

3. Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung werden in der Regel die im Gesetz definierten Aufwendungen entsprechend der festgestellten Pflegestufen aufgestockt. Es werden also nur wirklich angefallene Kosten übernommen, die auch nachgewiesen werden können (z.B. über einen professionellen Pflegedienst). Viele Tarife bieten keine vollen oder gar keine Leistungen, wenn die Pflege von Laien (Angehörige, Freunde, etc.) durchgeführt wird.

Da die Leistung aus einer Pflegekostenversicherung meist prozentual erfolgt, liegt der Vorteil darin, dass der Tarif unabhängig von der Entwicklung der Pflegekosten ist. So können auch höhere Kosten übernommen werden, die durch medizinischen Fortschritt entstanden sind. Die Wartezeit bei einer Pflegekostenversicherung beträgt meist drei Jahre.

Auf Grund der fehlenden Flexibilität dieser Tarifvariante empfehlen wir eher das Pflegetagegeld / Pflegegeld oder die Pflegerente.