Young-Insurance.de Ratgeber Pflege

Grundwissen - Rund um die Pflegeversicherung

Inhalt:

1. Warum ist eine private Zusatzvorsorge für den Pflegefall notwendig?
2. Haften Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern?
3. Wie viele Personen sind von Pflegebedürftigkeit betroffen?
4. Welche Leistungen bietet die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung?
5. Wie wird die Pflegebedürftigkeit beurteilt?
6. Wie hoch sind die Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen ohne private Pflegezusatzversicherung?
7. Wie kann man sich vor hohen finanziellen Eigenbeteiligungen schützen?

1. Warum ist eine private Zusatzvorsorge für den Pflegefall notwendig?
Die Bevölkerung wird immer älter. Der Zahl der Pflegebedürftigen wird dadurch noch stärker ansteigen als bislang. Gleichzeitig gibt es immer weniger arbeitende Menschen, die die steigenden Kosten für eine gute Betreuung von Pflegebedürftigen finanzieren. Das bisherige System der gesetzlichen Pflegeversicherung stößt daher schon jetzt an seine Grenzen. Zukünftig wird die Finanzierung dieses Systems immer schwieriger. In der Vergangenheit hat sich häufig gezeigt, was die Folge in vergleichbaren Situationen war: Die Leistungen wurden gekürzt.

Dazu stellt die gesetzliche Pflegeversicherung schon jetzt nur eine Basisabsicherung dar, die mit vielen finanziellen Risiken und Eigenbeteiligungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbunden ist. Eine weitere Leistungskürzung in der gesetzlichen Pflegeversicherung würde die finanziellen Probleme von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zukünftig weiter verschärfen.

2. Haften Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern?
Häufig sind Kinder nicht in der Lage ihre Eltern im Fall einer Pflegebedürftigkeit ausreichend und professionell genug zu versorgen.

Die finanziellen Konsequenzen einer Pflegebedürftigkeit dürfen aber auch nicht außer Acht gelassen werden: Wer als Elternteil ein Vermögen angespart hat, muss dieses häufig aufbrauchen, weil die Rente und die Leistungen aus der Pflege-Pflichtversicherung häufig nicht ausreichend sind, um die laufenden Kosten bei Pflegebedürftigkeit zu finanzieren. Ohne eine ausreichende private Pflegezusatzversicherung reduziert sich in vielen Fällen das "Lebenswerk" - das über viele Jahre angesparte Vermögen - und dadurch reduziert sich letztendlich auch das Erbe.

Meist noch problematischer ist aber die Haftung der Kinder für die Eltern: Wenn die Altersrente der Eltern und die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu bezahlen, nimmt der Staat die Kinder der pflegebedürftigen Person in die Pflicht. In der Praxis geht das Sozialamt in Vorleistung und fordert die Unterhaltsansprüche dann bei den Kindern ein. Auch wenn die Eltern dies nicht wollen - es ist nicht zu verhindern, da ein Verzicht auf Unterhaltsansprüche unwirksam ist.

Eine möglichst frühzeitige private Zusatzvorsorge für den Pflegefall ist daher dringend nötig.

3. Wie viele Personen sind von Pflegebedürftigkeit betroffen?
Bereits jetzt beziehen mehr als zwei Millionen Menschen in der Bundesrepublik Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflege-Pflichtversicherung. Rund 740.000 Personen davon in stationärer Pflege. Rund 1,63 Millionen Menschen in ambulanter Pflege. Mit steigender Tendenz.

Nach Schätzungen wird es im Jahr 2050 sogar rund 4,7 Millionen Pflegefälle geben, also etwa doppelt so viele Pflegebedürftige wie derzeit.

4. Welche Leistungen bietet die staatliche Pflege-Pflichtversicherung?
Die Pflege-Pflichtversicherung bietet eine Basisabsicherung, die verschiedene Bereiche abdeckt. Ein wesentlicher Aspekt ist die Zahlung eines Pflegegeldes, welches sich nach der Einstufung in eine der Pflegestufen richtet (I für erhebliche Pflegebedürftigkeit, II für schwere Pflegebedürftigkeit, III für schwerste Pflegebedürftigkeit sowie III Härtefall).

Außerdem ist noch entscheidend, ob die Pflege durch zugelassene und professionelle Pflegedienste durchgeführt wird oder etwa durch Angehörige oder andere nichtprofessionelle Helfer. Dies betrifft die häusliche Pflege.

Bei einer vollstationären Pflege im Pflegeheim liegen die Zahlungen durch die Pflege-Pflichtversicherung deutlich höher als bei einer ambulanten Pflege zu Hause. Aber auch hier reichen die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung in der Regel bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten abzudecken.


5. Wie wird die Pflegebedürftigkeit beurteilt?
Die Einstufung in eine Pflegestufe richtet sich danach, in welchem Umfang Hilfe benötigt wird.

Pflegestufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit:
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Aufwand pro Tag muss mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe II: Schwere Pflegebedürftigkeit:
Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Aufwand pro Tag muss mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.

Pflegestufe III: Schwerste Pflegebedürftigkeit:
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr - auch nachts - der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Aufwand pro Tag muss mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

Härtefall:
Die Pflegekassen können außerdem in besonders gelagerten Einzelfällen Pflegebedürftige der Pflegestufe III als Härtefall anerkennen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt.

6. Wie hoch sind die Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen ohne private Pflegezusatzversicherung?
Das kann man nicht verallgemeinern . Die Preise für Pflegepersonal variieren in Deutschland. Je nach Region liegen die Preise für einen Platz in einem Pflegeheim ebenfalls sehr unterschiedlich.

Verschiedene Schätzungen sehen die durchschnittlichen Eigenbeteiligungen wie folgt:

7. Wie kann man sich vor hohen finanziellen Eigenbeteiligungen schützen?
Den optimalen Schutz vor hohen finanziellen Eigenbeteiligungen erreicht man durch den Abschluss einer ausreichenden privaten Pflege-Zusatzversicherung. Die Versichertengemeinschaft legt quasi Geld an, welches vom Versicherer verwaltet und verzinst wird. Nicht jeder wird pflegebedürftig. Für die Personen, die pflegebedürftig werden, steht dann aber der Betrag zur Verfügung, den man mit dem Versicherer vereinbart hat.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Infos zur privaten Pflege-Zusatzversicherung, Auskünfte über verschiedene Tarifvarianten und deren Vor- und Nachteilen, wenn vorhanden.