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Pflegerente

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Pflegerente.

Inhalt:

1. Wo liegt der entscheidende Vorteil einer Pflegerente gegenüber einem Pflegegeld?
2. Welche Vorteile bietet mir die Pflegerente?
3. Welche Leistungen kann ich über die Pflegerente absichern?
4. Wie findet man ein angemessenes Pflegeheim?
5. Kann man die Pflegerente auch für seine Eltern abschließen?
6. Wer entscheidet darüber, ob ich pflegebedürftig bin und ob der Versicherer zahlen muss?
7. Welcher Versicherer steckt hinter der Pflegerente?
8. Muss ich zusätzliche Gebühren bei Vertragsabschluss zahlen?
9. Wie hoch sind die Beiträge?

1. Wo liegt der entscheidende Vorteil einer Pflegerente gegenüber einem Pflegegeld?
Die Pflegerente ist anders kalkuliert als eine Pflegegeld; Und zwar liegen die Beiträge für eine Pflegerente zu Vertragsbeginn in der Regel - bei vergleichbaren Bedingungen - höher als bei einem Pflegegeld bzw. Pflegetagegeld. Dadurch profitiert man aber langfristig von stabilen Beiträgen.

Anders als beim Pflegegeld, wo es - wie bei einer privaten Krankenversicherung - im Laufe der Jahre zu Beitragserhöhungen kommen kann, bietet eine Pflegerente die Planungssicherheit, dass die Beiträge immer konstant sind. Dies liegt in der Kalkulation nach Art der Lebensversicherung. Dafür liegt der Startbeitrag der Pflegerente eben entsprechend etwas höher. Wer hohen Wert auf langfristig stabile Beiträge legt und sich den etwas höheren Startbeitrag finanziell erlauben kann, für den ist die Pflegerente eine ideale Absicherung.

Die Pflegerente kann ab dem 40. Lebensjahr abgeschlossen werden. Wer jünger ist, für den ist in der Regel das Pflegegeld besser geeignet.

2. Welche Vorteile bietet mir die Pflegerente?
Grundsätzlich bietet die Pflegerente eine wichtige finanzielle Absicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit.
    Lebenslanger Versicherungsschutz im Pflegefall:
  • Rentenleistung in allen Pflegestufen und bei Pflegebedürftigkeit in Folge von Demenz möglich.
  • Einstufung in die Pflegestufe nach gesetzlicher Definition (Sozialgesetzbuch) oder Punktesystem (ADL-Definition), wenn dies vorteilhafter für den Kunden ist.
  • dauerhaft stabiler Beitrag.
  • Keine Wartezeit - keine Karenzzeit.
  • Sofortleistung von 6 Monatsrenten nach Pflegeeintritt.
  • Nachversicherungsgarantie von bis zu 20% ohne erneute Gesundheitsfragen möglich.
  • Erhöhung der Leistung durch Plus-Rente.
  • Nachzahlung bis 12 Monate rückwirkend.
  • Keine Beitragszahlung im Rentenbezug.
  • Kostenlose Hotline für alle Informationen zum Thema Pflege - rund um die Uhr.
  • Einmalbeitrag möglich.
  • Pflegeplatzgarantie - Der Versicherer sichert Ihnen bei Bedarf einen Pflegeplatz in Deutschland innerhalb von 24 Stunden zu.
  • Todesfallleistung - Auf Wunsch ist eine Leistung im Todesfall der versicherten Person möglich. Der Versicherer erstattet die gezahlten Beiträge, maximal 6 Pflegerenten.
  • Beitragsbefreiung - Es ist eine Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I möglich.
  • ReVita: Kunden der IDEAL PflegeRente erhalten in den Reha-Kliniken der Unternehmensgruppe DAMP Sonderkonditionen auf ausgewählte Angebote, wie z.B. auf Gesundheitsprogramme oder Reha-Maßnahmen.
  • Vergleichsweise einfache Gesundheitsprüfung: Häufig ist ein Vertragsabschluss auch noch bei bestehenden Vorerkrankungen möglich.
3. Welche Leistungen kann ich über die Pflegerente absichern?
Der wichtigste Absicherungsbaustein ist die monatliche Rentenzahlung im Pflegefall.

Hierzu stehen drei Produktlinien zur Auswahl, nach denen sich u.a. auch der monatliche Beitrag richtet:

Tarif Leistungen
Basis
  • Leistet 100% der vereinbarten monatlichen Pflegerente bei Pflegestufe III
Klassik
  • Leistet 100% der vereinbarten monatlichen Pflegerente bei Pflegestufe III
  • Leistet 50% der vereinbarten monatlichen Pflegerente bei Pflegestufe II
Exklusiv
  • Leistet 100% der vereinbarten monatlichen Pflegerente bei Pflegestufe III
  • Leistet 50% der vereinbarten monatlichen Pflegerente bei Pflegestufe II
  • Leistet 25% der vereinbarten monatlichen Pflegerente bei Pflegestufe I
  • Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I

Plus-Rente:
Zusätzlich zu der vereinbarten garantierten Pflegerente zahlt der Versicherer aus den Gewinnüberschüssen eine zusätzliche Pflegerente. Diese zusätzlichen Leistungen können aber nicht garantiert werden.

Optionaler Zusatzbaustein "Sofortleistung":
Zusätzlich zur erstmaligen Pflegerentenzahlung leistet der Versicherer einmalig eine Sofortleistung in Höhe von 6 Pflegerenten. Diese schnelle finanzielle Hilfe ist besonders wichtig, z. B. für Umbaumaßnahmen oder Umzugskosten.

Optionaler Zusatzbaustein "Todesfallleistung":
Über den Zusatzbaustein "Todesfallleistung" kann eine Art Sterbegeldversicherung vereinbart werden. Im Todesfall erhalten die Erben die eingezahlten Beiträge, maximal aber 6 Monatsrenten ausgezahlt. Diese Leistung wird auch dann fällig, wenn über die gesamte Laufzeit gar keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.

4. Wie findet man ein angemessenes Pflegeheim?
Der Versicherer vermittelt Ihnen einen Pflegeheimplatz mit Eintritt der versicherten Pflegestufe. Somit ist Ihre Versorgung innerhalb von 24 Stunden gesichert. Es kann allerdings nicht garantiert werden, dass der Pflegeheimplatz unmittelbar an Ihrem Wohnort liegt. Sollten Sie das wünschen, könnten sich Ihre Angehörigen in Ruhe um einen ortsnahen Pflegeplatz kümmern, während die professionelle medizinische Versorgung sichergestellt ist.
5. Kann man die Pflegerente auch für seine Eltern abschließen?
Ja, selbstverständlich! Ihre Eltern sind die versicherten Personen für die Pflegerente und beantworten die Gesundheitsfragen. Sie, als Antragsteller und Versicherungsnehmer, können die steuerlichen Vorteile nutzen, sofern Sie die Sonderausgaben-Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft haben. Die Beiträge können Sie von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen und damit Ihre Eltern finanziell entlasten.
6. Wer entscheidet darüber, ob ich pflegebedürftig bin und der Versicherer zahlen muss?
Zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit reicht es, wenn ein Arzt diese feststellt. Der medizinische Dienst entscheidet über die Einstufung in die Pflegestufen.

Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit läuft unkompliziert und transparent, da die Definition des Versicherers der gesetzlichen Regelung entspricht (§ 14 und § 15 SGB XI, Stand 14. Juni 2007).
Sollte kein Leistungsanspruch nach der Definition des Sozialgesetzbuches bestehen, prüft der Versicherer gerne alternativ den Leistungsanspruch nach einem Punktesystem. Dies ist eine Besserstellung gegenüber etwa einem Pflegetagegeld, wenn dort "nur" nach der gesetzlichen Einstufung in eine Pflegestufe entschieden wird.
Ein weiterer Leistungsanspruch entsteht (tarifabhängig), wenn Pflegebedürftigkeit aufgrund einer mittelschweren kognitiven Störung (Demenz) vorliegt.

7. Welcher Versicherer steckt hinter der Pflegerente?
Die Pflegerente ist ein Produkt aus dem Hause "IDEAL Versicherung". Die Gesellschaft mit Sitz in Berlin wurde im Jahr 1913 als „Volksfeuer-Bestattungsverein zu Groß-Berlin WaG“ gegründet. Heute ist die Ideal Versicherung ein modernes, unabhängiges Unternehmen, das bundesweit von ca. 1500 Mitarbeitern und 8600 Maklern oder Mehrfachagenten vertreten wird.

Die IDEAL ist ein Trendsetter im Bereich der Vorsorgeprodukte ab für Personen ab 40 J. - insbesondere auch als Versicherer für Senioren (Sterbegeldversicherungen, spezielle Seniorenprodukte, etc.). Die IDEAL war auch der erste deutsche Versicherer mit einer Pflegerentenversicherung am Markt und hat sich in diesem Bereich als Marktführer etabliert.

Auch bei Ratings zeigt sich die IDEAL-Pflegerente gut aufgestellt:
Die IDEAL Pflegerente wurde im Juni 2010 bereits zum 14. (!) mal in Folge in einer unanbhängigen Befragung von Maklern zur beliebtesten Pflegeversicherung Deutschlands gewählt. Bisher gewann bei der Umfrage des Fachmagazins AssCompact noch keine andere Gesellschaft in der Sparte Pflegeversicherung, außer der IDEAL.

8. Muss ich zusätzliche Gebühren bei Vertragsabschluss zahlen?
Nein, sämtliche Kosten sind in dem von Ihnen gewählten Monatsbeitrag enthalten. Weitere Gebühren oder Kosten entstehen Ihnen bei einem Online-Abschluss nicht.
Wenn Sie Rückfragen oder eine telefonische Beratung wünschen: Rufen Sie uns einfach unter 0202 - 317 13 155 an. Wir beraten Sie gerne.
9. Wie hoch sind die Beiträge?
Die Beiträge richten sich nach Geschlecht, Geburtsdatum und der individuell gewählten Absicherungshöhe. Entscheidend ist natürlich auch, welche Produktvariante gewählt wird und ob die optionalen Zusatzbausteine vereinbart werden sollen.