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Pflegegeld

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Pflegegeld-Tarif "Pflegevorsorge Flex" und dem Assistancepaket "Pflegevorsorge Akut".

Inhalt:

1. Was kann man unter "Pflegevorsorge Flex" verstehen?
2. Welche Vorteile bietet mir "Pflegevorsorge Flex"?
3. Welche Leistungen bietet der Baustein "Pflegevorsorge Akut"?
4. Wer entscheidet darüber, ob ich pflegebedürftig bin und der Versicherer zahlen muss?
5. Kann man die Dynamikerhöhung auch ablehnen?
6. Kommen auch andere Pflegezusatzversicherungen für mich in Frage?
7. Welcher Versicherer steckt hinter "Pflegevorsorge Flex"?
8. Muss ich zusätzliche Gebühren bei Vertragsabschluss zahlen?
9. Wie hoch sind die Beiträge?

1. Was kann man unter "Pflegevorsorge Flex" verstehen?
Hierbei handelt es sich um eine Pflegezusatzversicherung, bei der die gewünschten monatlichen Absicherungshöhen im Pflegefall bei Vertragsabschluss durch Sie frei gewählt werden können. Nach diesen Absicherungshöhen richtet sich auch der monatliche Beitrag für diesen Tarif. Man kann also je nach Absicherungsbedarf oder alternativ nach dem gewünschten Monatsbeitrag individuell und flexibel seinen Tarif berechnen und auf Wunsch auch gleich online beantragen.

Zusätzlich kann gegen einen geringen Mehrbeitrag - optional - der Baustein "Pflegevorsorge Akut" hinzugebucht werden. Hierbei handelt es sich um ein Servicepaket für den Pflegefall (Beschreibung siehe unten).

2. Welche Vorteile bietet mir "Pflegevorsorge Flex"?
Grundsätzlich natürlich eine bessere Absicherung im Pflegefall, weil die staatlichen Leistungen nicht ausreichen und man mit einer Pflegezusatzversicherung im Ernstfall die hohen Kosten absichern kann.

Gegenüber anderen Pflegezusatzversicherungen bietet "Pflegevorsorge Flex" folgende Highlights:

  • Für jede Pflegestufe kann ein individuelles monatliches Pflegegeld ab 100,- Euro gewählt werden.
  • Der Versicherer zahlt im Leistungsfall das vereinbarte Pflegegeld für die jeweilige Pflegestufe in voller Höhe aus und man kann über das ausgezahlte Geld frei verfügen. Somit kann man sich eine individuelle Absicherung bei Vertragsabschluss zusammenstellen.
  • Bei Eintritt eines Pflegefalls werden Sie bereits ab Pflegestufe I von den Beitragszahlungen befreit. Diese Absicherung bieten nur sehr wenige Versicherer an. Meist muss man selbst bei Pflegebedürftigkeit noch die Versicherungsbeiträge weiter bezahlen, obwohl gerade dann das Geld knapper wird.
  • Das Pflegegeld erhöht sich alle drei Jahre automatisch um 10% - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dadurch wird eine Unterversorgung, bedingt durch Inflation oder steigende Kosten im Gesundheitswesen, vermieden.
  • Keine Wartezeiten: Der Versicherer zahlt das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
  • Ändert sich die Pflegestufe innerhalb eines Monats, erhalten Sie für den gesamten Monat die Leistung, die für die höhere Pflegestufe abgesichert wurde.
  • Selbst wenn keine Pflegestufe vorliegt, jedoch ab dem 20. Lebensjahr ein erheblicher Betreuungsbedarf besteht ("Pflegestufe 0", z.B. Demenz), zahlt der Versicherer 20 % des für Pflegestufe I vereinbarten Pflegegeldes.
  • Es gibt keine Karenzzeiten.
  • Assistanceleistungen bei Pflegebedürftigkeit (24-Stunden-Hotline, Soforthilfe im Ernstfall, Beförderung und Umzug in ein Pflegeheim, Menüservice, Installation von Hausnotrufsystemen) können über den Baustein "Pflegevorsorge Akut" hinzu gebucht werden.
  • Eine Europadeckung ermöglicht Mobilität im Alter.
  • Sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
  • Pflegezusatzversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Dieser Tarif kann einfach online berechnet und beantragt werden. Durch die sehr einfachen Gesundheitsfragen ist diese Pflegevorsorge häufig auch mit gewissen Vorerkrankungen noch leicht abschließbar.
3. Welche Leistungen bietet der Baustein "Pflegevorsorge Akut"?
Hierbei handelt es sich um einen Zusatzbaustein, der - gegen einen geringen Aufpreis - Assistanceleistungen bei Pflegebedürftigkeit bietet.
Sollte Sie ein Pflegefall treffen, brauchen Sie bestimmt mehr als nur finanzielle Unterstützung. Plötzlich gibt es eine Menge zu beachten und zu organisieren. Damit Sie dies alles nicht allein bewältigen müssen, bietet der Versicherer mit "Pflegevorsorge Akut" praktische Soforthilfe. Sichern Sie sich wertvolle Serviceleistungen zum günstigen Beitrag - unabhängig von der Pflegestufe und ohne Wartezeiten.
    A) Beratung und Hilfe
  • bei der Beantragung und Einstufung in die richtige Pflegestufe
  • zur pflegegerechten Ausstattung der Wohnung
  • zu Freizeit-, Bildungs- und Reiseangeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
    B) Im Pflegefall Vermittlung eines Platzes in einem zertifizierten Pflegeheim bzw. eines qualifizierten Pflegedienstes innerhalb von 24 Stunden.
    C) Praktische Alltagshilfen und Kostenerstattung für drei Monate bis zu 2.500 Euro, unter anderem für
  • Botengänge, Einkäufe, Wäscheservice, Essen auf Rädern, Kinderbetreuung, Haustierversorgung sowie Begleit- und Fahrdienst
  • Hausnotrufsysteme
  • Tag- und Nachtwachen
  • Organisation von Pflegeschulungen für Angehörige
  • Beförderung zum und Umzug ins Pflegeheim
4. Wer entscheidet darüber, ob ich pflegebedürftig bin und ob der Versicherer zahlen muss?
Zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit reicht es, wenn ein Arzt diese feststellt. Der medizinische Dienst entscheidet über die Einstufung in die Pflegestufen.
5. Kann man die Dynamikerhöhung auch ablehnen?
Dies ist selbstverständlich möglich. Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Erhöhung. Ein Widerspruch ist innerhalb von einem Monat nach der Mitteilung der Erhöhung möglich.
Widersprechen Sie auf zwei aufeinanderfolgenden Erhöhungen, entfällt der Anspruch auf weitere planmäßige Erhöhungen.
6. Kommen auch andere Pflegezusatzversicherungen für mich in Frage?
Grundsätzlich ja: Eine Pflegezusatzversicherung ist heutzutage und in Zukunft sehr wichtig. Es gibt gute und weniger gute Produkte am Markt. Wir empfehlen "Pflegevorsorge Flex", da dieses Produkt ein besonders gutes und günstiges Preis-/Leistungsverhältnis bietet, sehr gute Versicherungsbedingungen aufweist, eine äußerst flexible Absicherung ermöglicht und von einem starken und zuverlässigen Versicherer ist.
7. Welcher Versicherer steckt hinter "Pflegevorsorge Flex"?
"Pflegevorsorge Flex" ist ein Produkt aus dem Hause AXA. Der AXA Konzern zählt mit Beitragseinnahmen von 9,84 Mrd. Euro (2008) und rund 12.000 Mitarbeitern zu den führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Die AXA Deutschland ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit Tätigkeitsschwerpunkten in Europa, Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum.

Für Beamte oder Personen des öffentlichen Dienstes wird das nahezu identische Produkt über die DBV (Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung) angeboten.

8. Muss ich zusätzliche Gebühren bei Vertragsabschluss zahlen?
Nein, sämtliche Kosten sind in dem von Ihnen gewählten Monatsbeitrag enthalten. Weitere Gebühren oder Kosten entstehen Ihnen bei einem Online-Abschluss des Tarifes "Pflegevorsorge Flex" nicht.
9. Wie hoch sind die Beiträge?
Die Beiträge richten sich nach Geschlecht, Geburtsdatum und der individuell gewählten Absicherungshöhe. Verschiedene Vergleichsberechnungen haben gezeigt, dass "Pflegevorsorge Flex" im günstigsten Preisbereich liegt.