...bei Krankheit im Ausland
| Leistungen |
Höhe |
Details |
| ambulante und stationäre Heilbehandlung |
100 % |
Die Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung. |
| Arznei- und Verbandmittel |
100 % |
|
| Krankenhaustagegeld |
15 Euro |
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt. |
| 30 Euro |
Bei stationärer Krankenhausbehandlung wahlweise an Stelle der Kostenerstattung. |
| 30 Euro |
Für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaustagegeld, wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mitaufgenommen wird. |
| Leistungsdauer |
|
Solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist. |
| Rettungsflug |
100 % |
Bei lebensgefährdenden Erkrankungen die zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug. |
| Rücktransport/ Überführung |
100 % |
Die zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse. |
...in der Bundesrepublik Deutschland
| Leistungen |
Höhe |
Details |
| Krankenhaustagegeld |
30 Euro |
Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist. |
| Transportkosten |
bis 600 Euro |
Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist, die Transportkosten für die Verlegung in ein Krankenhaus am ständigen Wohnsitz. |
| Überführungskosten |
bis 600 Euro |
Die Überführungskosten für einen Verstorbenen an seinen Wohnsitz. |
Ergänzung: Reise-Gepäckversicherung
Über die Reisegepäckversicherung ist Ihr gesamtes Reisegepäck sowie das Ihrer mitreisenden Familienangehörigen versichert. Versicherungsschutz besteht gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung, solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebes befindet und während der übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt. Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente, Liebhabergegenstände, sowie das Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen von Reisegepäck.
Ergänzung: Reise-Unfallversicherung
Versichert sind Unfälle, die Ihnen und/oder einer anderen im Versicherungsschein genannten versicherten Person zustoßen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Urlaubsreisen bis zu acht Wochen. Zwei Übernachtungen müssen jedoch mindestens vorgesehen sein. In dieser Zeit gilt der Schutz weltweit und rund um die Uhr, auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben.
Wichtige Hinweise
Für Geschäftsreisen im Ausland kann der Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag ausgedehnt werden.
Die Reise-Krankenversicherung, die Reise-Unfallversicherung und die Reise-Gepäckversicherung können im Rahmen des Jahres-Reiseschutzbriefes online abgeschlossen werden.
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