Krankentagegeld
Wenn eine Erkrankung zu einem längeren Arbeitsausfall führt, entsteht eine Einkommenslücke - oder bei Selbständigen ohne Krankengeldanspruch sogar ein vollständiger Verdienstausfall.
  • Arbeitnehmer erhalten in der Regel ab der 7. Woche nur noch 70% des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts. Die Verdienstlücke sollte über eine Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.
  • Selbständige können den Verdienstausfall entweder über die gesetzliche Kasse gegen einen Mehrbeitrag absichern oder alternativ eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, um das individuell benötigte Einkommen abzusichern. Die Preisunterschiede sind enorm, weshalb ein Vergleich sehr zu empfehlen ist.
Am Vergleich teilnehmende Gesellschaften
  • Allianz
  • Alte Oldenburger
  • ARAG
  • AXA
  • Barmenia
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • Central
  • Continentale
  • Deutsche Krankenversicherung AG
  • HanseMerkur
  • Inter
  • Landeskrankenhilfe
  • Mannheimer
  • Deutscher Ring
  • DEVK
  • Gothaer
  • Hallesche
  • Münchener Verein
  • Nürnberger
  • R+V
  • Signal Iduna
  • Süddeutsche Krankenversicherung
  • Union Krankenversicherung
  • Universa
  • Victoria

Sichern Sie sich daher Ihr Arbeitseinkommen im Krankheitsfall über eine Krankentagegeldversicherung ab.

  • Zahlung ohne zeitliche Begrenzung
  • Zahlungsbeginn ab vereinbarter Karenzzeit (zum Beispiel ab 3. Woche bei Selbständigen oder 6. Woche bei Angestellten)
  • Steuerfreie Auszahlung
  • Zahlung auch für Sonn- und Feiertage