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BKK: Jetzt Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse sichern!
150,- Euro Zuschuss für die private Vorsorge
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, jährlich 150,- Euro für eine private Krankenzusatzversicherung von einer ausgewählten Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Für welche Arten von privater Krankenvorsorge erhalte ich den Zuschuss?
  • Krankenzusatzversicherung für das Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt)
  • Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich (z.B. Heilpraktiker, Brillen, etc.)
  • Zahnzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
...und zwar unabhängig davon, bei welcher privaten Versicherung der Vertrag besteht und wann der Vertrag abgeschlossen wurde oder neu abgeschlossen wird.
Wie kann ich den Zuschuss erhalten?

Indem Sie zur BKK Pfalz wechseln. Die Krankenkasse ist bundesweit tätig. Ein Wechsel ist für einzelne Personen oder auch Familien ohne Gesundheitsfragen möglich.

Wenn Sie zur BKK Pfalz wechseln möchten, um sich die jährliche Erstattung von 150,- Euro für Ihre Krankenzusatzversicherung zu sichern, drucken Sie einfach die Beitrittserklärung aus. Sie können diese entweder eingescannt per E-Mail oder auf dem Postweg an die BKK Pfalz einsenden.

Ihre alte Krankenkasse müssen Sie schriftlich kündigen. Eine Kündigungsvorlage finden Sie hier: Musterkündigung

An welche Bedingungen ist der Zuschuss geknüpft?

Folgende - für Sie kostenfreien - Vorsorgemaßnahmen müssen regelmäßig nachgewiesen werden:

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung (einmal jährlich; Kinder und Jugendliche bis 18 halbjährlich)
  • Krebsvorsorgeuntersuchung (Frauen ab 20, Männer ab 45)
  • Nachweis des ausreichenden Impfschutzes gegen Diphtherie, Tetanus und Polio
  • Gesundheits-Check-Up (alle 2 Jahre ab 35)
  • Alle Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9, J1)

Rufen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gerne: 0202 - 317 13 155

Sie haben noch keine Krankenzusatzversicherung?

  • Krankenzusatzversicherung für das Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer)
  • Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich (z.B. Heilpraktiker, Brillen, etc.)
  • Zahnzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
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