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Kinder-Krankenzusatzversicherung |
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Um Ihren Kindern im Fall einer Krankheit die bestmögliche Behandlung zu sichern, stehen diverse Möglichkeiten im Rahmen von Kinder-Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte zur Verfügung.
Im stationären Bereich ist eine Zusatzversicherung für die Bereiche freie Krankenhauswahl, Ein- bzw. Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung möglich.
Im ambulanten Bereich können Sie verschiedene Leistungen wählen, die Ihnen für Ihr Kind besonders wichtig sind: Dazu zählen Leistungen für Brillen oder Kontaktlinsen, Heilpraktikerbehandlung bzw. die Nutzung von Naturheilkunde, die Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und ein Auslandsreisekrankenversicherungsschutz.
Vertragsinformationen und -bedingungen
Gemäß § 7 des VVG teilt der Versicherer Ihnen die erforderlichen Bestimmungen und Informationen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform mit. Damit soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, sich vor Abgabe Ihres Antrags mit den Einzelheiten des Vertrags vertraut zu machen. Sie werden damit Vertragsbestandteil.
Komfort: Tarife med50 und clinic+
Top: Tarife med100, dent50 und clinic+
Zum Öffnen der Vertragsinformationen benötigen Sie den Adobe Acrobat® Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
| VARIANTE |
KOMFORT |
TOP |
| BEITRAG / MONAT |
| 0. - 15. Lebensjahr Mädchen & Junge |
5,52 Euro
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8,35 Euro |
| 16. - 20. Lebensjahr Mädchen |
9,72 Euro |
13,53 Euro |
| 16. - 20. Lebensjahr Junge |
8,67 Euro |
11,53 Euro |
| Leistungen auf einen Blick |
Flyer  |
Flyer  |
| Ausführliche Leistungsbeschreibung |
Musterangebot  |
Musterangebot  |
| Infos zum Versicherer |
Flyer  |
Flyer  |
| Abschluss |
Online-Antrag |
Online-Antrag |
| LEISTUNGEN IM KRANKENHAUS |
| Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus |
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| Freie Arztwahl (z.B. Chefarzt- oder Spezialistenbehandlung) |
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| Freie Krankenhauswahl |
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| Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung |
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| Vor- und nachstationäre Untersuchungen |
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| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht |
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| Privatpatient im Krankenhaus |
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| Rooming-InRooming-In|||||Kostenerstattung für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, auch wenn die Begleitperson (in der Regel ein Elternteil) nicht versichert ist. |
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| Weitere Infos |
Flyer  |
Flyer  |
| AMBULANTE LEISTUNGEN |
| Erstattung für Brillen oder Kontaktlinsen |
100% Erstattung,
maximal 175,- € |
100% Erstattung,
maximal 220,- € |
| Auslandsreisekrankenversicherung |
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| Heilpraktiker und Naturheilkunde |
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80% Erstattung von maximal 1.200,- € Rechnungsbetrag pro Versicherungsjahr |
| ZAHNLEISTUNGEN |
| Zahnersatz innerhalb der GKV-Regelversorgung |
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50% Erstattung des Eigenanteils |
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