Young-Insurance.de Kinder-Portal Kieferothopädieversicherung
Kieferothopädieversicherung für Kinder
Um Ihrem Kind für den Fall einer kieferorthopädischen Behandlung den besten Leistungsumfang bieten zu können und mögliche hohe finanzielle Zuzahlungen für die Eltern zu begrenzen, bietet eine maßgeschneiderte Kinder-Kieferothopädieversicherung für gesetzlich Versicherte optimalen Schutz.

Die Zahnzusatz- und Kieferorthopädieversicherung ZahnPREMIUM zählt zu den leistungsstärksten Tarifen am deutschen Markt und liegt preislich im günstigen Bereich. Neben den umfangreichen Zahnleistungen (Kieferorthopädie, Zahnbehandlung, Zahnersatz) übernimmt die Versicherungsgesellschaft auch Zuzahlungen für Brillen und enthält eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Metall-Brackets (Kassenleistung) Transparente Brackets Abgeschlossene Behandlung
Weitere Informationen:

Erstattung nach Gebührenordnungen
Arzt- und Zahnarztkosten sind nach den Grundsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattungsfähig.

Mindestlaufzeit: Zwei Jahre.

Kündigung: Der Vertrag ist jährlich kündbar. Allerdings erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren.

Wartezeiten: Die Wartezeiten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie betragen acht Monate. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Für den Auslandsversicherungsschutz gilt keine Wartezeit.

TARIF ZahnPREMIUM
BEITRAG / MONAT Junge Mädchen
  0. - 14. Lebensjahr 11,36 Euro 11,36 Euro
15. - 19. Lebensjahr 9,83 Euro 9,27 Euro
Kieferorthopädie
inklusive vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen, Röntgenaufnahmen und Strahlendiagnostik, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Leistung stehen.

90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der GKV
Info UKV KieferorthopädieInfo UKV Kieferorthopädie|||||Bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres.
Zahnersatz
Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, Veneers, Inlays/Onlays, Aufbissbehelfe und Schienen (auch Knirscherschienen), Gnathologie (Funktionsanalyse und Funktionstherapie) sowie Reparaturen von bestehendem Zahnersatz

90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der GKV
Info UKV ZahnersatzInfo UKV Zahnersatz|||||Die Erstattung ist begrenzt: im ersten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 1.000 Euro; in den ersten beiden Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 3.000 Euro; in den ersten drei Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 6.000 Euro; ab dem vierten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 15.000 Euro in vier Kalenderjahren. Diese Höchstgrenze gilt auch bei einem Wechsel aus einem anderen Tarif.
Zahnbehandlung
Parodontose- und Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen

90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der GKV
Info UKV ZahnbehandlungInfo UKV Zahnbehandlung|||||Die Erstattung ist begrenzt: im ersten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 1.000 Euro; in den ersten beiden Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 3.000 Euro; in den ersten drei Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 6.000 Euro; ab dem vierten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 15.000 Euro in vier Kalenderjahren. Diese Höchstgrenze gilt auch bei einem Wechsel aus einem anderen Tarif.
Brillen und Kontaktlinsen inklusive Reparaturen
80% Erstattung, maximal 200,- Euro alle zwei Jahre
Info UKV Brillen und KontaktlinsenInfo UKV Brillen und Kontaktlinsen|||||Ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen sowie deren Reparaturen werden zu 80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages erstattet. Die Erstattung ist begrenzt auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 250 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren, d.h. 200,- Euro.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Ambulante und stationäre Behandlung inkl. Krankenrücktransport

100% Erstattung
Info UKV Reise-KrankenInfo UKV Reise-Kranken|||||Für Auslandsreisen bis zu einer Dauer von 60 Tagen.
Vertragsinformationen und -bedingungen:

Gemäß § 7 des VVG teilt der Versicherer Ihnen die erforderlichen Bestimmungen und Informationen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform mit. Damit soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, sich vor Abgabe Ihres Antrags mit den Einzelheiten des Vertrags vertraut zu machen. Sie werden damit Vertragsbestandteil.

Tarif: ZahnPREMIUM
Versicherer: UKV - Union Krankenversicherung

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