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Ausbildungsversicherung - Sparvertrag
Kinder-UnfallversicherungIhr Kind oder Enkel soll später einmal mit beiden Beinen im Leben stehen. In der Regel ist das Einkommen der Kinder beim Eintritt in das Berufsleben oder Studium sehr überschaubar. Umso schöner und leichter ist es für Ihre Kinder, wenn sie ein Startkapital erhalten, welches Sie für Ihre Liebsten angespart haben.

Wir bieten Ihnen grundsätzlich zwei ausgewählte Sparverträge, mit denen Sie für Ihr Kind (oder auch Enkelkind) eine gute finanzielle Grundlage für den Eintritt in das Erwachsenen-Leben schaffen können.

TARIF KLASSIK FONDS-SPARPLAN
Sparmöglichkeit Ab 25,- Euro monatlich Ab 25,- Euro monatlich
hohe Flexibilität
(Zuzahlungen und Entnahmen sind möglich)
Weitere Informationen Infos zum Download Infos zum Download
Wie wird das Geld angelegt? Im Rahmen einer Ausbildungsversicherung über einen namhaften deutschen Versicherer. Im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung über einen namhaften deutschen Versicherer.
Wann kann das angesparte Kapital ausgezahlt werden? Zu einem festgelegten Zeitpunkt: Zum Beispiel zum 23. Geburtstag des Kindes. Alternativ kann der Auszahlungstermin um bis zu fünf Jahre vorgezogen werden. Diese Variante bietet die Möglichkeit, dass das Kind den Vertrag mit dem "erwachsen werden" selbst übernimmt und fortführt, um eigenständig für das Alter vorzusorgen. Alternativ können Teile des angesparten Fonds-guthabens ab dem 18. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Wie erfolgt die Auszahlung? Das Guthaben kann in einer Summe ausgezahlt werden. Alternativ wird auch die Option angeboten, dass das Kind eine monatliche Rentenzahlung für einen Zeitraum von sechs Jahren erhält (zum Beispiel für die Dauer eines Studiums). Das Guthaben kann in einer Summe ausgezahlt werden. Auch Teilauszahlungen sind möglich inkl. einer Fortsetzung des Vertrages durch das Kind.
Was passiert wenn der Versicherungsnehmer (zum Beispiel Elternteil oder Großeltern) sterben sollte? Für diese Fälle kann vereinbart werden, dass die Versicherungsgesellschaft die Sparrate zum Beispiel bis zum 18. Lebensjahr übernimmt, damit das gewünschte Kapital in jedem Fall zur Verfügung steht. Für diese Fälle kann vereinbart werden, dass die Versicherungsgesellschaft die Sparrate zum Beispiel bis zum 18. Lebensjahr übernimmt, damit das gewünschte Kapital in jedem Fall zur Verfügung steht.
Weitere Vorteile und Nachteile:
  • Sehr sichere Kapitalanlage.
  • Geringere Renditechancen als bei anderen Kapitalanlagen.
  • Verbesserung der Garantieleistungen durch die Überschüsse.
  • Höhere Renditechancen durch die Kapitalanlage in Fonds.
  • Beitragspausen möglich.
  • Übernahmemöglichkeit als Sparvertrag durch das Kind, wenn dieses erwachsen wird.
  • Eine Fondsanlage ist grundsätzlich riskanter einzustufen als eine konservativ investierende Ausbildungsversicherung.
Empfehlung: Nutzen Sie einfach einen Teil des Kindergeldes für die Beitragszahlung. Nutzen Sie einfach einen Teil des Kindergeldes für die Beitragszahlung.