Was lange Zeit eigentlich schon klar sein sollte, wurde Anfang September vom Europäischen Gerichtshof bestätigt: Einige Regelungen der staatlich geförderten Riester-Rente verstoßen gegen geltendes EU-Recht und müssen von der Bundesregierung zum Vorteil der Verbraucher geändert werden. Fraglich nur, warum die deutsche Politik zu diesen Schritten erst gezwungen werden musste, da der Verstoß gegen die europäischen Regelungen auf der Hand lag.
Deutsche, die im Rentenalter ins europäische Ausland ziehen und ihren Lebensabend etwa in Spanien verbringen, mussten bislang die Riester-Förderung zurückzahlen. Die bisherigen steuerlichen Regelungen verstoßen aber unter anderem gegen das europäische Recht auf Freizügigkeit von Arbeitnehmern, beanstandet die Europäische Kommission. Die Kommission hatte die Klage gegen den Bund beim EuGH eingereicht. Auch die bisherige Benachteiligung von Grenzgängern oder Immobilienkäufern im europäischen Ausland, muss korrigiert werden. Auch hier wurden deutsche Verbraucher bei der Riester-Förderung teilweise benachteiligt. |




Was lange Zeit eigentlich schon klar sein sollte, wurde Anfang September vom Europäischen Gerichtshof bestätigt: Einige Regelungen der staatlich geförderten Riester-Rente verstoßen gegen geltendes EU-Recht und müssen von der Bundesregierung zum Vorteil der Verbraucher geändert werden. Fraglich nur, warum die deutsche Politik zu diesen Schritten erst gezwungen werden musste, da der Verstoß gegen die europäischen Regelungen auf der Hand lag.