| Die Leistungen im Überblick |
| Baustein |
Details |
| Unfallinvalidität |
Schon ab einer 50%igen Invalidität nach einem Unfall erhalten Sie die vereinbarte Rentenzahlung |
| Schädigung von Organen |
Die Rentenzahlung erfolgt bei einer schweren Schädigung eines wichtigen Organs, z. B. Gehirn, zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren oder Leber durch Krankheit oder Unfall. |
| Pflegebedürftigkeit |
Die Rentenzahlung erfolg bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegestufe 1). |
| Verlust von Grundfähigkeiten |
Die Rentenzahlung erfolgt bei Verlust der Grundfähigkeiten, wie z. B. Sehen, Hören, Sprechen, sich orientieren und bei schwerwiegenden Störungen des Bewegungsapparates. |
| Krebserkrankung |
Die zeitlich befristete Rentenzahlung erfolgt bei Eintritt einer Krebserkrankung. Die Rente wird je nach Schweregrad bis zu 60 Monate lang gezahlt. |
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Die Zahlung der vereinbarten Rente erfolgt, sobald einer der 5 Leistungsbausteine greift. Für die Höhe der Rentenzahlung ist es egal, welcher der Bausteine zutrifft. Die Rente wird immer in voller Höhe gezahlt.
Treffen mehrer Leistungsbausteine gleichzeitig zu, wird die Rentenzahlung nur einmal fällig.
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| Tarifvarianten |
| Rentenzahlung |
lebenslang oder bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres |
| Leistungsdynamik |
mit und ohne dynamischer Anpassung der Rente im Leistungsfall |
| Beitrags- und Leistungsdynamik |
mit und ohne dynamischer Anpassung der Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit |
| Rentenhöhe |
versicherbare Rentenhöhe 500 bis 3.000 Euro |
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| Weitere Highlights im Überblick |
| Highlight |
Details |
| Nachversicherungsgarantie |
Bis zum 40. Lebensjahr ist bei Heirat, Scheidung, Geburt/Adoption eines Kindes oder Erwerb von Wohneigentum eine Erhöhung der versicherten Rente um 25 % ohne Gesundheitsprüfung möglich. |
| Kündigungsverzicht der Barmenia |
Die Barmenia verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
| andere Leistungsträger |
Leistungen anderer gesetzlicher oder privater Versicherungen werden nicht angerechnet. |
| monatliche Kündigungsmöglichkeit |
Ab dem 2. Versicherungsjahr haben Sie ein monatliches Kündigungsrecht. |
| Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit |
Im Falle der Arbeitslosigkeit können Sie sich bis zu 6 Monate von der Beitragszahlung befreien lassen. |