|
Beamte werden nicht berufsunfähig, Beamte werden dienstunfähig. Bei der Auswahl der geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Beamte daher insbesondere darauf achten, dass der Versicherer eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel anbietet. Nur wenige Versicherer in Deutschland bieten eine Dienstunfähigkeitsklausel an. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Diese Klausel ist für Beamte daher von existenzieller Bedeutung. Hier gibt es allerdings deutliche Unterschiede in der Qualität der Dienstunfähigkeitsklausel. Für besondere Beamtengruppen wie z.B. Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte oder Feuerwehrbeamte gibt es eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, welche optimalen Schutz bietet. Für andere Personengruppen ist die Dienstunfähigkeitsklausel irrelevant.
Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.
Während Beamte auf Widerruf (BaW) und Beamte Probe (BaP) in der Regel keine beamtenrechtliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit erhalten (Ausnahmen können etwa bei einem Dienstunfall bestehen), erhalten Beamte auf Lebenszeit zumindest eine Mindestversorgung. Wie hoch die Absicherung bei Dienstunfähigkeit genau ist, kann bei dem Dienstherrn in Erfahrung gebracht werden. Alternativ können Sie uns auch kontaktieren, um die Absicherung im Rahmen einer Näherungsberechnung zu ermitteln. Dadurch ergibt sich auch die Versorgungslücke, die über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte abgesichert werden sollte. Dienstanfänger haben häufig die höchsten Versorgungslücken und sollten daher schnellstmöglich eine unabhängige und auf die Beamtensituation spezialisierte Beratung einholen.
Die Dienstunfähigkeitsklausel wird nur von sehr wenigen deutschen Versicherungsunternehmen angeboten. Die einzelnen Dienstunfähigkeitsklauseln unterscheiden sich allerdings in ihrer Qualität. In der Regel benötigen Beamte die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Für bestimmte Personengruppen wie Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte oder Feuerwehrbeamte gibt es eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, welche einen noch weitergehenden Versicherungsschutz anbietet.
Beamte sollten bei Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt darauf achten, dass eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart wird. Normalerweise wird eine Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt. Der Dienstherr entscheidet anschließend, ob er seinen Beamten in den Ruhestand versetzt. Im Optimalfall schließt sich der Versicherer dieser Entscheidung an. Eine schlechte (unechte) Dienstunfähigkeitsklausel oder sogar eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel kann aber dazu führen, dass der Versicherer noch umfangreiche medizinische Nachprüfungsrechte hat und ggf. die Leistung verweigern kann, selbst wenn die Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt wurde. Wichtige Kriterien bei der Auswahl der geeigneten Versicherung für Beamte:
|
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte