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Verschiedene BU-Kombiprodukte, Tarife mit Geld-zurück-Option
Ja, eine sinnvolle Kombination kann beispielsweise die Verknüpfung mit einer staatlich geförderten Basisrentenversicherung sein. Die Basisrente kann als klassische (für sicherheitsorientierte Anleger) oder als fondsgebundene Variante (für chancenorientierte Anleger) abgeschlossen werden.
Wenn man einige Regeln beachtet, kann der Gesamtbeitrag für die Altersvorsorge und den Berufsunfähigkeitsschutz mit diesem BU-Kombiprodukt steuerlich geltend gemacht werden. Durch die Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sichert man sich gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko ab und baut sich gleichzeitig eine private Zusatzrente für das Alter auf. Im Berufsunfähigkeitsfall übernimmt die Versicherung die Beitragszahlung für die Altersvorsorge, so dass man doppelt abgesichert ist. Eine andere Variante ist die Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Option. Diese Variante ist etwas teurer als die reine Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Beitragsverrechnung), da hier die (höheren) Bruttobeiträge gezahlt werden. Am Laufzeitende erhält man Geld aus dem Vertrag zurück. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Option wird ein Teil der Beiträge vom Versicherer angelegt (häufig in Fonds). Am Ende der Laufzeit werden die angesparten Überschüsse an den Kunden ausgezahlt. In dieser Produktvariante erhält man als Kunde in jedem Fall eine Auszahlung aus dem Versicherungsvertrag - unabhängig davon ob man berufsunfähig wird oder nicht. Bei guter Entwicklung der Überschüsse ist die Gesamtauszahlung am Laufzeitende teilweise höher als die Summe aller eingezahlten Beiträge. Auf der anderen Seite muss man natürlich dafür über die Laufzeit einen höheren Beitrag zahlen als bei einer Beitragsverrechnung (also ohne Geld-zurück-Option).
Die Basisrente zählt zu den staatlich geförderten Vorsorgeprodukten. Sie ist Hartz-IV sicher, man baut eine zusätzliche private Altersvorsorge auf, ist bei Berufsunfähigkeit ausreichend geschützt und kann die Beiträge für die Basisrente und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung steuerlich ansetzen. Durch das Alterseinkünftegesetz können somit die Aufwendungen für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Rahmen einer Basisrentenversicherung zu einer Steuerersparnis führen.
Im Gegensatz zur fondsgebundenen Rentenversicherung hat eine Basisrente kein Kapitalwahlrecht: Das angesparte Kapital wird im Alter also als lebenslange zusätzliche Rente ausgezahlt. Der Sparbeitrag für die Rentenversicherung muss anteilsmäßig höher liegen als der Beitrag für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Bei einem angenommenen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung von 49,- Euro müssten bei dieser Kombination folglich mindestens 100,- Euro angespart werden, damit die Voraussetzung erfüllt ist.
Die Leistungen aus der Basisrente dürfen frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und nur als monatliche Rente ausgezahlt werden. Es besteht also keine Möglichkeit sich das Kapital in einer Summe auszahlen zu lassen. Im Todesfall dürfen ebenfalls nur Renten und zwar ausschließlich an den Ehepartner oder die Kinder ausgezahlt werden. Eine Abtretung / Verpfändung oder ein Verkauf der Versicherung ist nicht möglich. Durch die staatliche Förderung der Beiträge heute müssen Sie die Rente später versteuern. Allerdings zu einem in der Regel niedrigeren Steuersatz - dies ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung.
Ab dem Jahr 2040 muss die Basisrente voll versteuert werden. Für Personen, die vor 2040 in Rente gehen, gilt eine Übergangsregelung. Zuerst einmal muss man monatlich mehr Geld zur Verfügung haben, welches man ansparen kann. Schließlich soll ein Beitrag für die Altersvorsorge und ein Beitrag für die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos aufgewendet werden. Als Nachteil könnte man ansehen, dass eine Kombination beider Absicherungsformen in einem Vertrag etwas unflexibler ist als eine Trennung von Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft über die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Fall einer Berufsunfähigkeit während des normalen Erwerbslebens wird die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente etwas stärker besteuert als bei einer Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man eine ausreichende Berufsunfähigkeitsrente abschließen. Außerdem sollte man darauf achten, dass durch eine Kombination von Altersvorsorgebaustein und Berufsunfähigkeitsschutz keine schlechteres Gesamtprodukt entsteht als bei zwei Einzellösungen. Beispielsweise kann ein Versicherer, der sehr gut im Bereich der Altersvorsorge ist oder sehr gute Fondsprodukte im Angebot hat, gleichzeitig ein unterdurchschnittlicher Berufsunfähigkeitsversicherer sein. Eine Kombination kann immer dann sinnvoll sein, wenn man einen guten Anbieter aus dem Bereich der Altersvorsorge hat, der gleichzeitig über sehr gute Vertragsbedingungen und Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung verfügt. Entsprechende Angebote können Sie bei uns anfordern: Angebot anfordern. In diesem Fall kann man auf eine klassische Basisrente ohne Fondsanlage setzen und diese mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombinieren.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, eine fondsgebundene Basisrentenversicherung zu wählen und eine Beitragsgarantie in den Vertrag einzubauen. Damit garantiert die Versicherungsgesellschaft, dass zum Laufzeitende alle eingezahlten Beiträge für die Rentenversicherung zur Verfügung stehen. Ein Verlustrisiko kann damit auch bei Fondsprodukten ausgeschlossen werden. |
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